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- Legale Steuertipps für
- Berufseinsteiger
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- allgemeine Einführung in das Steuerrecht aus der Sicht der Arbeitnehmer
- Wie kann die bisher festgesetzte Einkommensteuer mit legalen
Möglichkeiten verkürzt werden?
- Diskussion und offene Fragen
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- Einkommensteuer
- Lohnsteuer
- Erhebungsform der
Einkommensteuer
- für natürliche Personen (Arbeitnehmer)
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- Steuersubjekte
- natürliche u. juristische Personen
èdaher Personensteuer
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- §13 EStG
Land -,u. Forstwirtschaft
- §15EStG
Gewerbebetrieb
- §18 EStG
selbständige Arbeit
- §19 EStG
Nichtselbständige Arbeit
- §20EStG
Kapitalvermögen
- §21EStG
Vermietung + Verpachtung
- § 22 EStG
sonstige Einkünfte
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- Als Arbeitnehmer werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
erzielt.
- Die Einkünfte ermitteln sich durch
Gegenüberstellung von den Einnahmen (Bruttolohn) und
Werbungskosten.
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- Gehälter, Löhne
- Gratifikationen
- Tantiemen
- andere Bezüge
(geldwerter Vorteil,
z.B. Pkw Gestellung, Übernahme der Miete)
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- Allgemeindefinition
- Aufwendungen zur Erwerbung der Einnahmen aus nichtselbständiger
Tätigkeit
- z.B.
- - Arbeitszimmer
- Computer
- - Fortbildungskosten/Lehrgänge
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- z.B.
- Aufzählung von anerkannten
Werbungskosten aufgrund von BFH-Urteilen und anderen rechtlichen
Entscheidungen
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- Schuldzinsen
- z.B.
- Darlehen um eine Fortbildungsmaßnahme zu zahlen
- vom Buchhalter/Controller zum Bilanzbuchhalter/
Controller IHK
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- Beiträge zu Berufsverbänden/
Gewerkschaften
- z.B.: Verdi, DGB
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- Fahrten zwischen
Wohnung u. Arbeitsstätte
- è 0,70DM/Entfernungskilometer
für die ersten 10km
- è 0,80DM/Entfernungskilometer
für
jeden weiteren km
- i.d.R. kürzeste Strecke bei mehreren Wohnungen
- gilt ab 2001
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- Berufliche doppelte Haushaltsführung
- Erste und letzte Fahrt
- Mehraufwand für Verpflegung pauschal 3 Monate (46DM/Tag)
- Unterkunftskosten mit
Nachweis bis 2 Jahre
- Familienheimfahrten 0,80DM
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- Arbeitsmittel
- typische Berufsbekleidung
- (nicht Anzüge f. Manager)
- Bsp:
- spezielle Software
- Computer, Lap Top
- typische Werkzeuge
- Büromaterial
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- Absetzung für Abnutzung
- (Abschreibungen)
- z.B.
- Arbeitsmittel mit Anschaffungswert über 800DM
- Computer, Preis: 3.000DM
- Nutzungsdauer 4 Jahre/3 Jahre ab 2001
- Anschaffung: 10.7.2000
- Abschreibung 2000 = 375DM
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- Nr.1 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen getrennt lebenden
Ehegatten bis zu 27.000DM mit Bestätigung Anlage U
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- Nr. 2a
- Beiträge zu:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- private Rentenversicherung
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- Nr. 4
- Nr.6
- Nr.7
- Studien-/ Weiterbildungskosten
- Nr.8
- Haushaltshilfe
- 18.000 DM/
wenn RV Beiträge
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- Unterstützung von
Verwandten in Korea
- bis 9.360DM/Jahr/Person
- Voraussetzung:
- Eltern/Schwiegereltern
- Bedürftigkeit
- Zahlungsnachweise
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- Allgemeine
außergewöhnliche
Belastungen
- Krankheitskosten
- Kurkosten
- Behinderung/ Fahrtkosten
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- Auf Antrag wird die bisher festgesetzte Einkommensteuer
- nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und
- außergewöhnlichen Belastungen neu festgesetzt.
- (früherer: Lohnsteuerjahresausgleich)
- Abgabefrist: 2 Jahre
- z.B. Steuererklärung 1999
- ist bis zum 31.12.2001 noch möglich
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- Abgabezeiten:
- Für das Jahr 2000 ab dem 1.1.2001 möglich
- Zinsverlust bei späterer Abgabe
- Kompletter Verlust bei
verspäteter Abgabe
(nach dem 31.12.2002)
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- Steuerklassen
- Steuerklase I
- Ledige(ohne Kind)
- Steuerklasse II
- Ledige(mit Kind)
- Steuerklasse III
- Verheiratete mit
- Einkommensanteil
- ab 60%/Ehegatte Steuerklasse V
- Steuerklasse VI
- weiteres Arbeitsverhältnis
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- Neue Urteile und Entscheidungen im Hand-Out
- Diskussion von allgemeinen Fragen
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- Wir danken für Eure Aufmerksamkeit und wünschen noch einen schönen Abend
- Eure Korean-Business-Group
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