Notizen
Bildschirmpräsentation
Gliederung
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II. KGN
Membermeeting
26.5.2001-Moto Ffm.
  • Legale Steuertipps für
  • Berufseinsteiger


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Themen
  • allgemeine Einführung in das Steuerrecht aus der Sicht der Arbeitnehmer
  • Wie kann die bisher festgesetzte Einkommensteuer mit legalen Möglichkeiten verkürzt werden?
  • Diskussion und offene Fragen
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Einkommen-/Lohnsteuer
Begriffe
  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Erhebungsform der
    Einkommensteuer
  • für natürliche Personen (Arbeitnehmer)
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Einkommen-/Lohnsteuer
Begriffe
  • Steuersubjekte
  • natürliche u. juristische Personen
    èdaher Personensteuer
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Die 7 Einkunftsarten
  • §13 EStG
    Land -,u. Forstwirtschaft
  • §15EStG
    Gewerbebetrieb
  • §18 EStG
    selbständige Arbeit
  • §19 EStG
    Nichtselbständige Arbeit
  • §20EStG
    Kapitalvermögen
  • §21EStG
    Vermietung + Verpachtung
  • § 22 EStG
    sonstige Einkünfte
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Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (§19 EStG)
  • Als Arbeitnehmer werden Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt.


  • Die Einkünfte ermitteln sich durch  Gegenüberstellung von den Einnahmen (Bruttolohn) und Werbungskosten.


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Einnahmen §19EStG
  • Gehälter, Löhne
  • Gratifikationen
  • Tantiemen
  • andere Bezüge
    (geldwerter Vorteil,
    z.B. Pkw Gestellung, Übernahme der Miete)
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Werbungskosten
 § 9 (1)S.1EStG
  • Allgemeindefinition
  • Aufwendungen zur Erwerbung der Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • z.B.
  • - Arbeitszimmer
    - Computer
  • - Fortbildungskosten/Lehrgänge
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Werbungskosten
§ 9(1)Nr.1 -7 EStG
  • z.B.
  • Aufzählung von anerkannten
    Werbungskosten aufgrund von BFH-Urteilen und anderen rechtlichen Entscheidungen
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Werbungskosten §9(1)Nr.1EStG
  • Schuldzinsen
  • z.B.
  • Darlehen um eine Fortbildungsmaßnahme zu zahlen
  • vom Buchhalter/Controller zum Bilanzbuchhalter/
    Controller IHK
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Werbungskosten
§ 9(1)Nr.3EStG
  • Beiträge zu Berufsverbänden/
    Gewerkschaften


  • z.B.: Verdi, DGB


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Werbungskosten
 § 9(1)Nr.4EStG
  • Fahrten zwischen
    Wohnung u. Arbeitsstätte
  • è 0,70DM/Entfernungskilometer
         für die ersten 10km
  • è 0,80DM/Entfernungskilometer für
         jeden weiteren km
  • i.d.R. kürzeste Strecke bei mehreren Wohnungen
  • gilt ab 2001
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Werbungskosten § 9(1)Nr.5EStG
  • Berufliche doppelte Haushaltsführung
  • Erste und letzte Fahrt
  • Mehraufwand für Verpflegung pauschal 3 Monate (46DM/Tag)
  • Unterkunftskosten mit
    Nachweis bis 2 Jahre
  • Familienheimfahrten 0,80DM


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Werbungskosten
§ 9(1)Nr.6EStG
  • Arbeitsmittel
  • typische Berufsbekleidung
  • (nicht Anzüge f. Manager)


  • Bsp:
  • spezielle Software
  • Computer, Lap Top
  • typische Werkzeuge
  • Büromaterial


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Werbungskosten
§ 9(1)Nr.7EStG
  • Absetzung für Abnutzung
  • (Abschreibungen)
  • z.B.
  • Arbeitsmittel mit Anschaffungswert über 800DM
  • Computer, Preis: 3.000DM
  • Nutzungsdauer 4 Jahre/3 Jahre ab 2001
  • Anschaffung: 10.7.2000
  • Abschreibung 2000 = 375DM


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Sonderausgaben
§ 10 Abs.1 Nr.1-9EStG
  • Nr.1 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen getrennt lebenden Ehegatten bis zu 27.000DM mit Bestätigung Anlage U


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Sonderausgaben
§ 10(1)Nr.1-9EStG
  • Nr. 2a
  • Beiträge zu:
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung
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Sonderausgaben
§ 10(1)Nr.1-9EStG
  • Nr. 4
    • gezahlte Kirchensteuer
  • Nr.6
    • Steuerberatungskosten
  • Nr.7
    • Studien-/ Weiterbildungskosten
  • Nr.8
    • Haushaltshilfe
    • 18.000 DM/
      wenn RV Beiträge
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Außergewöhnliche Belastungen
§33a(1)EStG
  • Unterstützung von
    Verwandten in Korea
  • bis 9.360DM/Jahr/Person
  • Voraussetzung:
  • Eltern/Schwiegereltern
  • Bedürftigkeit
  • Zahlungsnachweise
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Außergewöhnliche Belastungen
§33(1)EStG
  • Allgemeine
    außergewöhnliche
    Belastungen
  • Krankheitskosten
  • Kurkosten
  • Behinderung/ Fahrtkosten


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Pflichtveranlagung
Abgabefrist 31.Mai des Folgejahres
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Antragsveranlagung §46(2)Nr.8EStG
  • Auf Antrag wird die bisher festgesetzte Einkommensteuer
  • nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und
  • außergewöhnlichen Belastungen neu festgesetzt.
  • (früherer: Lohnsteuerjahresausgleich)
  • Abgabefrist: 2 Jahre
  • z.B. Steuererklärung 1999
  • ist bis zum 31.12.2001 noch möglich
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Tipps und Tricks
  • Abgabezeiten:
  • Für das Jahr 2000 ab dem 1.1.2001 möglich
  • Zinsverlust bei späterer Abgabe
  • Kompletter Verlust bei
    verspäteter Abgabe
    (nach dem 31.12.2002)
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Tipps und Tricks
  • Steuerklassen
  • Steuerklase I
  • Ledige(ohne Kind)
  • Steuerklasse II
  • Ledige(mit Kind)
  • Steuerklasse III
  • Verheiratete mit
  • Einkommensanteil
  • ab 60%/Ehegatte Steuerklasse V
  • Steuerklasse VI
  • weiteres Arbeitsverhältnis



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Tipps und Tricks
  • Neue Urteile und Entscheidungen im Hand-Out
  • Diskussion von allgemeinen Fragen
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Dankeschön
  • Wir danken für Eure Aufmerksamkeit und wünschen noch einen schönen Abend


  • Eure Korean-Business-Group


28
Ende des Vortrages